Fit für den Verein: Wie du als Übungsleiter*in von der Übungsleiterpauschale profitierst!

Zusammenfassung
Die Übungsleiterpauschale ist eine steuerliche Vergünstigung für ehrenamtliche Tätigkeiten als Übungsleiter oder Trainer in Sportvereinen oder anderen gemeinnützigen Organisationen. In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um die Übungsleiterpauschale zu beantragen, wie hoch die Pauschale ist, wer sie in Anspruch nehmen kann und welche Auswirkungen sie auf die Steuerlast hat. Wir erklären auch, wie man einen gemeinnützigen Verein aufbaut und welche Rolle die Übungsleiterpauschale im Fundraising und in der Vereinsförderung spielen kann.

Was ist die Übungsleiterpauschale?

Die Übungsleiterpauschale ist eine steuerliche Vergünstigung, die es Übungsleitern und Trainern ermöglicht, bis zu 2.400 Euro im Jahr steuerfrei zu verdienen. Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeit ehrenamtlich ausgeführt wird und der Verein gemeinnützig ist. Die Übungsleiterpauschale gilt für alle Sportvereine und andere Vereine, die eine vergleichbare, gemeinnützige Tätigkeit ausüben.

Wer kann die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen?

Die Übungsleiterpauschale kann von allen Übungsleitern und Trainern in Sportvereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen genutzt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Auch Jugendbetreuer und Betreuer von Freizeitaktivitäten können die Übungsleiterpauschale nutzen, sofern sie ehrenamtlich tätig sind.

Wie hoch ist die Übungsleiterpauschale?

Die Übungsleiterpauschale beträgt 2.400 Euro im Jahr. Dieser Betrag wird steuerfrei ausgezahlt und ist somit ein wichtiger Bestandteil der Vereinsförderung und des Fundraisings. Um die Übungsleiterpauschale nutzen zu können, muss die Tätigkeit mindestens 2 Stunden pro Woche ausgeübt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Übungsleiterpauschale zu beantragen?

Um die Übungsleiterpauschale nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Die Tätigkeit muss ehrenamtlich ausgeübt werden
– Der Verein muss gemeinnützig sein
– Es müssen mindestens 2 Stunden pro Woche für die Tätigkeit aufgewendet werden
– Der Jahresverdienst darf nicht höher als 2.400 Euro sein

Wie sieht die steuerliche Behandlung der Übungsleiterpauschale aus?

Die Übungsleiterpauschale wird steuerfrei ausgezahlt. Das bedeutet, dass sie bei der Einkommenssteuer nicht berücksichtigt wird. Allerdings fließt sie in die Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer ein. Bei der Rentenversicherung wird die Übungsleiterpauschale als beitragsfrei behandelt.

Wie kann die Übungsleiterpauschale im Fundraising und in der Vereinsförderung genutzt werden?

Die Übungsleiterpauschale ist ein wichtiger Bestandteil im Fundraising und in der Vereinsförderung. Sie bietet Vereinen die Möglichkeit, ihre Übungsleiter und Trainer steuerfrei zu entlohnen und somit ihre Finanzen zu stabilisieren. Zudem können Vereine potenzielle Mitglieder und Sponsoren davon überzeugen, dass sie ihre Übungsleiter und Trainer fair entlohnen und somit eine nachhaltige und zukunftsorientierte Vereinsarbeit ermöglichen.

Häufige Fragen zu Übungsleiterpauschale im Verein
Wie beantrage ich die Übungsleiterpauschale?

Die Übungsleiterpauschale muss nicht beantragt werden. Sie wird automatisch gewährt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich die Übungsleiterpauschale nutzen, wenn ich als Freiberufler tätig bin?

Nein, die Übungsleiterpauschale gilt nur für ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen.

Was passiert, wenn ich mehr als 2.400 Euro im Jahr verdiene?

Übersteigt der Jahresverdienst 2.400 Euro, wird die Übungsleiterpauschale anteilig gekürzt. Es wird dann nur noch der Betrag steuerfrei ausgezahlt, der bis zur Obergrenze von 2.400 Euro erreicht wird.

Abschließende Anmerkungen zu Übungsleiterpauschale im Verein

Die Übungsleiterpauschale ist eine wichtige Vergünstigung für ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen. Sie bietet Vereinen die Möglichkeit, ihre Übungsleiter und Trainer fair und steuerfrei zu entlohnen und somit eine nachhaltige und zukunftsorientierte Vereinsarbeit zu ermöglichen. Durch die Nutzung der Übungsleiterpauschale im Fundraising und in der Vereinsförderung können Vereine ihre Finanzen stabilisieren und eine positive und langfristige Beziehung zu potenziellen Mitgliedern und Sponsoren aufbauen.