Das große Rätsel der Finanzierung: Was darf ein gemeinnütziger Verein tatsächlich ausgeben?

Zusammenfassung

Als gemeinnütziger Verein hat man oft viele Ideen, um Gutes zu tun. Doch nicht alles, was man gerne machen würde, darf man auch ausgeben. Immer wieder gibt es Unsicherheiten im Hinblick auf die Verwendung von Spendengeldern oder Mitgliedsbeiträgen. Doch es gibt klare gesetzliche Regelungen, an die man sich halten muss. In diesem Blogartikel werden die wichtigsten Punkte zusammengestellt, die einem gemeinnützigen Verein zeigen, für was er Geld ausgeben darf.

Grundsätze der Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit ist per Gesetz definiert. Ein gemeinnütziger Verein muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um steuerlich begünstigt zu werden. Dazu gehören u.a. der ideelle Bereich, der dazu dient, den eigentlichen Vereinszweck zu verfolgen. Hierzu zählen auch die Kosten für die Durchführung von Veranstaltungen oder die Anschaffung von Arbeitsgeräten. Ebenso zählen die Aufwendungen für die Mitgliedsverwaltung oder die Öffentlichkeitsarbeit dazu. Zudem gibt es den Zweckbetrieb, der Gelder für einen vereinsfremden Zweck einnimmt. Hier sind ebenfalls einige Regeln zu beachten.

Die wichtigsten

Fragen rund um die Ausgaben eines gemeinnützigen Vereins

Ist die Abdeckung von Verlusten erlaubt? Ja, allerdings nur wenn es sich um einen engen Zusammenhang mit dem steuerbegünstigten Zweck handelt und auch dann nur bis zu einer bestimmten Höhe.

Sind Gehälter und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche erlaubt? Ja, allerdings nur in einem sehr begrenzten Umfang. Außerdem muss dessen Tätigkeit aufwandsbezogen sein.

Ist die Förderung anderer Vereine oder Organisationen erlaubt? Ja, aber nur, wenn der Zweck ebenfalls als gemeinnützig anerkannt ist.

Darf ein gemeinnütziger Verein politische Zwecke unterstützen? Nein, das ist nicht erlaubt.

Ausgaben in Zusammenhang mit Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit

Veranstaltungen sind ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit für einen gemeinnützigen Verein. Doch auch hier dürfen nicht alle Ausgaben verbucht werden. Kosten für Einladungen, Werbemittel oder auch Reinigungskosten zählen dazu. Spendenaufrufe, die im Rahmen von Veranstaltungen erfolgen, müssen ebenfalls transparent und zielgerichtet sein.

Steuern und Umsatzsteuer

Als gemeinnütziger Verein ist man von der Körperschaftssteuer befreit. Auch bei der Umsatzsteuer gibt es einige Ausnahmen, die ein gemeinnütziger Verein nutzen kann. Voraussetzung ist allerdings, dass der Verein ausschließlich gemeinnützige Zwecke verfolgt. Ein Blick in das Umsatzsteuergesetz kann hier hilfreich sein.

Sonderregelungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge

Spenden und Mitgliedsbeiträge sind die wichtigsten Einnahmequellen, auf die ein gemeinnütziger Verein angewiesen ist. Aber auch hier gibt es Regeln zu beachten. Insbesondere bei der Ausstellung von Spendenbescheinigungen gibt es Vorschriften, die berücksichtigt werden müssen.

Abschließende Anmerkungen zu für was darf ein gemeinnütziger Verein geld ausgeben

Als gemeinnütziger Verein muss man sich an bestimmte Vorgaben halten, wenn es um die Ausgaben geht. Die Regelungen sind jedoch nicht immer eindeutig und es gibt hier und da Spielräume. Wichtig ist, dass die Verantwortlichen sich auf dem Gebiet auskennen oder sich fachlich beraten lassen. Denn nur so können sie rechtmäßig handeln.

Häufige Fragen zu für was darf ein gemeinnütziger verein geld ausgeben

Kann ein gemeinnütziger Verein eine Mitgliedschaft in einem anderen Verein übernehmen?

Nur dann, wenn dieser Verein ebenfalls gemeinnützige Zwecke verfolgt.

Sind Ausgaben für ein Vereinsfahrzeug erlaubt?

Ein Vereinsfahrzeug ist erlaubt, sofern es für Projekte oder Maßnahmen genutzt wird, die mit dem Vereinszweck im Zusammenhang stehen.

Kann ein gemeinnütziger Verein Spenden an eine andere Organisation weiterleiten?

Ja, solange diese Organisation ebenfalls als gemeinnützig anerkannt ist. Allerdings sollten die Spenden klar als Weiterleitung gekennzeichnet sein.

Gibt es Obergrenzen für Ausgaben?

Nein, es gibt keine pauschalen Obergrenzen. Die Ausgaben müssen aber immer im Zusammenhang mit dem gemeinnützigen Zweck stehen.

Wie ist es mit Geschenken für Mitarbeiter oder Ehrenamtliche?

Kleine Aufmerksamkeiten wie beispielsweise Blumen oder eine Getränkerunde können durchaus erlaubt sein. Geschenke mit einem höheren Wert sollten jedoch vermieden oder streng reglementiert werden.