Wie oft muss ein gemeinnütziger Verein seine Steuerpflicht erfüllen: Die Abgabefrequenz der Steuererklärung

Zusammenfassung

Egal ob bereits etablierter oder neuer gemeinnütziger Verein, Steuererklärungen müssen in regelmäßigen Abständen abgegeben werden. Doch wie oft ist das der Fall und welche Fristen gelten? In diesem Blogartikel gehen wir genau auf diese

Fragen ein und erklären, welche Kriterien erfüllt sein müssen, um als gemeinnütziger Verein steuerrechtlich begünstigt zu sein.

Was bedeutet “gemeinnützig” und welche steuerlichen Richtlinien gelten?

Bevor wir uns mit der Häufigkeit der Steuererklärungen auseinandersetzen, lohnt es sich, das rechtmäßige Handeln eines gemeinnützigen Vereins zu betrachten. Denn um steuerrechtlich begünstigt zu sein, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. So muss der Verein eine gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zielsetzung nachweisen und darf darüber hinaus keine Gewinne erzielen. Der Umfang der Steuerpflicht hängt davon ab, ob ein Verein als gemeinnützig anerkannt wurde oder nicht.

Wie oft muss ein gemeinnütziger Verein eine Steuererklärung abgeben?

In der Regel müssen gemeinnützige Vereine einmal jährlich eine Steuerklärung abgeben. Die Steuererklärung gibt Auskunft über die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Vereins und dient damit der Überprüfung der Gemeinnützigkeit. Die Erklärungsfrist für gemeinnützige Vereine endet am 31. Juli des Folgejahres, für den die Erklärung abgegeben werden soll.

Steuererklärungen trotz geringem Einkommen?

Auch wenn der gemeinnützige Verein ein recht geringes Einkommen erzielt, ist eine Steuererklärung verpflichtend. Hier kann eine “Null-Erklärung” abgegeben werden, die zeigt, dass keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt wurden.

Was passiert bei Nichteinhaltung der Frist?

Wird die Frist zur Abgabe der Steuererklärung versäumt, kann es zu Konsequenzen kommen. Die Behörden können den Verein auffordern, innerhalb einer Frist eine Steuererklärung abzugeben. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, kann ein Zwangsgeld verhängt werden oder es kann sogar der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt werden.

Welche Besonderheiten gibt es bei Einkünften über 17.500€ im Jahr?

Übersteigt das Einkommen des Vereins die Grenze von 17.500€ im Jahr, muss eine “normale” Steuererklärung abgegeben werden. Ist der Verein aber nicht nur gemeinnützig, sondern auch erwerbswirtschaftlich tätig und erzielt Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, muss eine gesonderte Gewerbesteuererklärung abgegeben werden.

Was sollte bei der Steuererklärung beachtet werden?

Die vollständige Erfüllung der Gemeinnützigkeit als Verein ist von großer Bedeutung und sollte sich auch in der Steuererklärung zeigen. Alle Einnahmen und Ausgaben müssen korrekt und sauber dokumentiert werden, und es ist empfehlenswert, regelmäßig eine Gewinn- und Verlustrechnung und eine Bilanz zu erstellen.

Häufige Fragen zu wie oft muss ein gemeinnütziger Verein eine Steuererklärung abgeben

Gibt es Sonderregelungen für kleine gemeinnützige Vereine?

Kleine gemeinnützige Vereine mit einem Jahresumsatz von bis zu 45.000€ und einem Vermögen bis zu 20.500€ sind von der Körperschaftssteuerpflicht befreit.

Kann ein gemeinnütziger Verein eine Vorabattestierung der Gemeinnützigkeit beantragen?

Ja, gemeinnützige Vereine können eine Vorabattestierung der Gemeinnützigkeit beantragen. Mit dieser können sie potentiellen Förderern und Spendenempfängern einen Nachweis der Gemeinnützigkeit vorzeigen.

Abschließende Anmerkungen zu wie oft muss ein gemeinnütziger Verein eine Steuererklärung abgeben

Die Abgabe einer Steuererklärung gehört für gemeinnützige Vereine zum alljährlichen Aufgabenbereich. Hierbei gilt es, alle Vorgaben und Fristen einzuhalten und die Gemeinnützigkeit des Vereins zu unterstreichen. Eine saubere Buchführung ist dabei unerlässlich. Nur so kann die Gemeinnützigkeit des Vereins stets korrekt und schnell nachgewiesen werden.